Unser Arbeitsrechtsteam verfügt über eine umfassende und langjährige Expertise in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Hierzu zählt zunächst die laufende Beratung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft, d.h. bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso wie zu sämtlichen Fragen der betrieblichen sowie unternehmensweiten Mitbestimmung. Zu unseren Leistungen zählt auch die Beratung zu Fragen der Beschäftigung von Vorständen, Geschäftsführern und anderen Führungskräften (Organstellung, Vergütung, Wettbewerbsregelungen). Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich in sämtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesarbeitsgericht, vor Einigungsstellen, und bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Im Rahmen von Restrukturierungen stehen wir Ihnen in Ihrem gesamten Reorganisationsprozess von der Konzeption bis zur Umsetzung entsprechender personeller Maßnahmen zur Seite. Wir unterstützen Sie in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan, bei Verhandlungen mit Gewerkschaften (z.B. über einen Sanierungstarifvertrag) sowie erforderlichenfalls in Arbeitskämpfen. Für anstehende Out- und Insourcing-Maßnahmen entwickeln wir entsprechende Konzepte, Vereinbarungen mit den beteiligten Dienstleistern sowie erforderlichenfalls auch Strategien zur Vermeidung – oder auch der bewussten Herbeiführung – eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Regelungsdichte beraten wir Sie ferner zu sämtlichen Fragen der arbeitsrechtlichen Compliance. Hierzu zählt zunächst ganz allgemein die Entwicklung und Implementierung von Instrumenten zur Überwachung der Einhaltung von Rechtsnormen unterschiedlicher Bereiche sowie von unternehmensinternen Vorgaben. Wir unterstützen Sie z.B. zu allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes, des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeitgestaltung, sowie des Know-how-Schutzes im Arbeitsrecht. Daneben unterstützen wir Sie auch bei sämtlichen Fragen des Einsatzes von Drittpersonal (Leiharbeitnehmer, Beschäftigung Selbständiger, Werkvertragspersonal) und vertreten Sie bei behördlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit etwaigen Verstößen gegen das AÜG oder sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen.
Weiterhin erstreckt sich unsere Beratung auf alle Aspekte des internationalen Personaleinsatzes. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der entsprechenden Entsendevereinbarungen bzw. –richtlinien sowie bei der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen.
SGP Rechtsanwälte berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Kreditinstitute des privaten und des genossenschaftlichen Sektors, Sparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen in besonderen Fragen des Bankrechts.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hierbei die Prozessvertretung vor allen deutschen Gerichten, insbesondere bei der Geltendmachung und Titulierung von Forderungen aus gekündigten Kredit- und Darlehensverträgen sowie von Ansprüchen aus Kreditsicherheitenverträgen jeder Art. Ferner vertreten wir Kreditinstitute bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter aus Bürgschaften und Garantien – auch in einstweiligen Rechtsschutzverfahren – und bei der Abwehr von Ansprüchen und der Rückabwicklung wegen des Widerrufs von Darlehensverträgen sowie der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten.
Als ausgewiesene Experten für Unternehmenskrisen und Insolvenzverfahren betreuen und beraten wir Kreditinstitute in der Phase der Sanierung und Restrukturierung ihrer Kreditnehmer, insbesondere bei Fragen der Vergabe von Sanierungskrediten und der Bestellung insolvenzanfechtungsfester Sicherheiten. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern übernehmen wir für unsere Mandanten zudem die Überprüfung von Sanierungsgutachten (unter anderem IDW S 6) im Hinblick auf die Plausibilität und beraten bei der Entscheidung, ob ein Sanierungskredit ohne Haftungsrisiken der Banken ausgereicht und insolvenzfest besichert werden kann.
In Insolvenzverfahren von Kreditnehmern übernehmen wir die Beratung und Vertretung der Kreditinstitute bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und der Geltendmachung von Sicherheiten als Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von echten und unechten Massekrediten.
Durch die Verknüpfung umfassender betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Kenntnisse mit präzisen, wissenschaftlichen und praxisorientierten juristischen Fähigkeiten finden wir für unsere Mandanten wirtschaftliche Lösungen.
Wir schulen unsere Mandanten in all diesen Themen bei Inhouse-Seminaren sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch bei unseren Mandanten Vorort.
Unsere Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte veröffentlichen regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und sind zudem als Referenten/innen bei externen Vortragsveranstaltungen tätig.
Unsere Rechtsanwälte beraten schnell und zuverlässig in allen Fragen des privaten Bau-, Immobilien- und Architektenrechts. Wir vertreten Bauunternehmer, Bauträger, Baustoffhändler, Baustoffhersteller, Handwerksbetriebe, Architekten, Ingenieure und Bauherren. Dabei umfasst unsere Beratung sämtliche Phasen zur Errichtung eines Bauwerks, beginnend von der Planung über die Vertragsgestaltung, die baubegleitende rechtliche Beratung bis zur Anspruchsdurchsetzung und -abwehr.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung und der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mehrerer größere Bauinsolvenzen, besitzen wir spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im sogenannten „Bauinsolvenzrecht“, der Schnittstelle zwischen Bau- und Insolvenzrecht. Hier beraten wir in sämtlichen Rechtsfragen beginnend von der Krise über das Insolvenzantragsverfahren bis zum eröffneten Insolvenzverfahren.
Neben unserer beratenden Tätigkeit sind wir (bundesweit) forensisch tätig. Lässt sich eine stets vorzugswürdige außergerichtliche Streitbeilegung nicht vermeiden, helfen wir Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vor einer streitigen Auseinandersetzung erhalten Sie von uns eine klare Einschätzung der Chancen und Risiken des Rechtsstreits und eindeutige Handlungsempfehlungen.
In einem zunehmend von nationalem und internationalem Wettbewerb geprägten Umfeld sehen sich Unternehmen einer unüberschaubaren Flut an gesetzlichen Regelungen gegenüber. Das Risiko, sich hier nicht regelkonform zu verhalten, ist immens. Existenzbedrohende Geldbußen, Schadensersatzansprüche sowie persönliche Haftung der Verantwortlichen sind an der Tagesordnung.
Die Einrichtung eines Compliance-Systems zur Aufdeckung bestehender Missstände und zum effektiven und zukunftsorientierten Controlling risikobehafteter Tatbestände ist deshalb eine unternehmerische Notwendigkeit geworden.
Unser Compliance-Team ist auf die Konzeption und Umsetzung von Compliance-Systemen spezialisiert. Denn nur durch die Implementierung eines unternehmensindividuellen Compliance-Systems, das Rechtsverletzungen durch das Unternehmen, seine Organe und seine Mitarbeiter effektiv aufdeckt und verhindert, kann sichergestellt werden, dass existenzbedrohende finanzielle, persönliche und rufschädigende Einbußen vermieden werden.
Die moderne Vertriebsform „Franchising“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelregelungen berücksichtigt werden müssen. Die Beurteilung eines Franchise-Vertrages fällt aber auch deswegen so schwer, weil dieser sich als ein komplexes Vertragswerk darstellt, das Gesetzesvorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie etwa des gewerblichen Rechtsschutzes, des Handelsrechts, des Schuldrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts, des Verbraucherschutzrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts berücksichtigt.
Unser Franchise-Beratungsteam ist auf die Beratung in diesen komplexen und vielschichtigen Rechtsbereichen spezialisiert. Dabei geht es uns nicht nur um die inhaltliche Gestaltung eines Franchise-Vertrages, sondern wir diskutieren mit Ihnen auch die Grundsatzfrage, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt „franchisierbar“ ist. Daneben vertreten wir Ihr Franchise-System auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Franchise-Nehmern, sei es in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten umfassend, von der Wahl der optimalen Rechtsform über die Gründung von Gesellschaften und Niederlassungen und die rechtliche Konzeption und Ausgestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen bis hin zur Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen.
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmens- und Gesellschaftsanteilen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie Umwandlungen, Eingliederungen und Verschmelzungen von Gesellschaften.
Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Transaktionsprozesses von der Vertragsanbahnung über die Due-Diligence bis hin zur Ausarbeitung sämtlicher notwendiger Verträge.
Unsere insolvenzrechtliche Beratung erstreckt sich von der Sanierungsberatung über außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Einleitung und anwaltlichen Begleitung nationaler und internationaler gerichtlicher Insolvenzverfahren sowie des Restschuldbefreiungsverfahrens. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch im Insolvenzplanverfahren.
Bei unserer Arbeit unterstützt uns ein erfahrenes Team aus Insolvenzverwaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. So können wir unseren Mandanten alle Leistungen aus einer Hand anbieten.
Wir sind auf die bundesweite Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie die Geltendmachung und Abwehr von Aus- und Absonderungsrechten in Insolvenzverfahren spezialisiert.
Als ausgewiesene Experten für Unternehmenskrisen und Insolvenzverfahren betreuen und beraten wir interdisziplinär Mandanten in anspruchsvollen Insolvenzverfahren und in der Phase der Sanierung und Restrukturierung bei allen Fragen des Insolvenzrechts.
Durch die Verknüpfung umfassender betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Kenntnisse mit präzisen, wissenschaftlichen und praxisorientierten juristischen Fähigkeiten finden wir für unsere Mandanten wirtschaftliche Lösungen.
Unsere Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte veröffentlichen regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und sind zudem als Referenten/innen bei externen Vortragsveranstaltungen tätig.
Wir schulen unsere Mandanten in all diesen Themen bei Inhouse-Seminaren sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch bei unseren Mandanten Vorort.
Als langjährige Spezialisten im Kartellrecht wissen wir um die Schwierigkeiten im Umgang mit diesem Rechtsgebiet in der unternehmerischen Praxis. Jedes Unternehmen, gleich ob Konzern oder Mittelstand, ist in seinem täglichen Geschäft mit kartellrechtlichen Fragestellungen konfrontiert:
Welche Daten dürfen über den Wettbewerb gesammelt werden? Wann liegt ein kartellrechtlich unzulässiger Informationsaustausch vor? Wie reagiere ich auf Preiserosionen durch Internethändler und den Druck des stationären Handels? Etc.
Während das Aufdeckungsrisiko von Kartellverstößen immer weiter steigt, sind die Folgen eines Verstoßes oft existenzbedrohend. Neben Bußgeldern der Kartellbehörden rücken Imageschäden und Kartellschadenersatzansprüche der geschädigten Abnehmer immer mehr in den Vordergrund.
Unsere Kartellanwälte beraten Sie im rechtssicheren Umgang mit dem Kartellrecht sowohl im Rahmen von Compliance-Programmen als auch bei individuellen Maßnahmen, etwa Marktinformationssystemen, Gemeinschaftsunternehmen oder Rationalisierungskartellen.
Ist ein Kartellverfahren eingeleitet, verteidigen wir Sie energisch und konsequent vor den Kartellbehörden und den deutschen und europäischen Gerichten.
Im Bereich von Kartellschadenersatzansprüchen unterstützen wir Sie mit unseren Experten sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund kartellbedingt überhöhter Einkaufspreise. Fragen Sie uns nach unseren Referenzen!
Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüsse spielen eine zentrale Rolle in unserer Beratungspraxis. Wir begleiten regelmäßig nationale und grenzüberschreitende M&A-Projekte mittelständischer und großer Unternehmen bis hin zu börsennotierten Konzernen mit jeglichen Transaktionsvolumina.
Der klassische Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmens- und Gesellschaftsanteilen gehört hierbei ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie Umwandlungen, Eingliederungen und Verschmelzungen von Gesellschaften. Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Transaktionsprozesses.
Mit einem internationalen Netzwerk an M&A-Experten unterstützen wir die Vertragsanbahnungsphase und erarbeiten mit unseren Mandanten eine wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich tragfähige Verhandlungsstrategie. Wir gestalten und optimieren die Transaktionsstruktur, führen die Due-Diligence durch, konzipieren und realisieren das komplette Vertragsmanagement und begleiten bei der Closing- und Integrationsphase inkl. umfassender rechtlicher Post-Merger-Beratung.
Wir entwickeln, prüfen und verhandeln Vertriebsverträge sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Rechtsverkehr. Hierbei liegt unser Augenmerk auf der Erkennung und Vermeidung von Konfliktpotentialen. Ziel ist es, Verträge so zu gestalten, dass eine langfristige und für beide Parteien vorteilhafte und von Vertrauen geprägte Geschäftsbeziehung gewährleistet wird. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Vertriebs- und Lieferprojekte im In- und Ausland, unter anderem durch die optimale und bedarfsgerechte Konzeption Ihrer LOI, MoU, NDA, AGB, Liefer- und Projektverträge sowie des gesamten Formularwesens. Im Falle von Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen ergebnisorientiert vor Gericht.
Unser großes Expertenteam verfügt über langjährige Erfahrung auch auf den Gebieten des
Für alle weiteren Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts haben wir ein enges Netzwerk an nationalen und internationalen Partnerbüros und Kooperationsanwälten aufgebaut, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Das Dispute Resolution Team von SGP Rechtsanwälte kann auf eine breitgefächerte und langjährige Expertise in der Beratung und Vertretung im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung als auch in streitigen Verfahren selbst verweisen. Hierbei wirken wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten stets auf der Angelegenheit angemessene und zielorientierte einvernehmliche Lösungen hin, scheuen aber erforderlichenfalls auch nicht die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten durch alle Instanzen.
Wir begleiten unsere Mandanten schon bei der Konfliktvermeidung und suchen eine Konfliktlösung auch durch das Ausnutzen alternativer Streitbeilegungsmöglichkeiten wie z.B. einer Mediation oder Schlichtung. Zur vorläufigen Sicherung der Interessen unserer Mandanten vertreten wir deutschlandweit auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
In den Fällen, in denen sich eine streitige Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, vertreten wir unsere Mandanten nicht nur vor allen nationalen Gerichten, sondern auch in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Gerade bei der Führung komplexer Streitigkeiten schätzen unsere Mandanten das wirtschaftliche Verständnis und die Projektmanagementqualitäten unseres Dispute Resolution Teams.
Datenschutz nimmt in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein. Die in 2016 erlassene und in 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt einen neuen Meilenstein bei den durch die Unternehmen zu beachtende Vorschriften dar. Parallel hierzu erfuhr auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine umfassende Überarbeitung. Dieses neu geschaffene Datenschutzrecht steht derzeit sehr im aktuellen Fokus und beschäftigt Unternehmen allerorts in erheblichem Umfang. Neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen führt jedoch auch die voranschreitende Diskussion um eine unternehmerische compliance & good governance zu einem verstärkten Bewusstsein um datenschutzrelevante Themen.
Wir bündeln einerseits die fachliche Kompetenz, andererseits auch das praktische Know How um Ihr Unternehmen nicht nur auf dem Papier, sondern auch im regulären Unternehmensalltag auf die derzeit bereits bestehenden, aber auch an die zukünftig erwachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu qualifizieren. Darüber hinaus besteht auf Wunsch auch die Möglichkeit zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten aus unserem Hause, der Sie in diesem Prozess begleitet und für die Erfüllung der gesetzlichen Maßgaben nach außen die Verantwortung trägt. Schlussendlich können wir Sie bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Ihrer IT-Struktur durch bei uns tätige Kompetenzträger in diesem Bereich aktiv unterstützen.