Bereits 2005 hatte die belgische Aktiengesellschaft CDC im Rahmen einer Sammelklage die deutsche Zementindustrie auf rund 180 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund waren Preisabsprachen in der Zementindustrie, für die der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2013 eine Kartellbuße von 380 Millionen Euro verhängt hatte. Der Kartellsenat des LG Düsseldorf wies die Klage erstinstanzlich Ende 2013 ab (Az. 37 O 200/09). Nunmehr wies auch der Kartellsenat des OLG Düsseldorf am 18.02.2015 die Berufung der CDC zurück. Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
„Nach neun Jahren Kampf freuen wir uns natürlich sehr, dass sich unsere Prozessstrategie als richtig erwiesen hat“, erklärt Prof. Kai-Thorsten Zwecker, Prozessführer der SGP Rechtsanwälte. „Wir waren von Anfang an zuversichtlich, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Die generelle Zulassung von Sammelklagen hätte die Prozesslandschaft in Deutschland grundlegend verändert“, so Zwecker.