11. Juli 2016 | Presse

Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA ungültig

In den USA ist kein hinreichendes Datenschutzniveau i. S. d. EU-Datenschutzrichtlinie gewährleistet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf Grundlage der sogenannten Safe-Harbour-Entscheidung der EU-Kommission ist daher künftig nicht mehr möglich. 

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