12. Dezember 2018 | Allgemein

LKW-Kartell – bald erste Entscheidung über die Höhe des Kartellschadens?

Das LKW-Kartell hat sich zu einem Massenschadensfall entwickelt. Nachdem die EU-Kommission im Juli 2016 hohe Bußgelder gegen europäische Hersteller von LKW verhängt und eine Kartellbildung von Daimler, MAN, Volvo-Renault DAF und IVECO festgestellt hat, haben sich zahlreiche Nutzer von LKW dazu entschlossen, ihnen aus dem Kartell etwaig entstandene Schäden gerichtlich geltend zu machen.

Nicht nur die Kanzlei SGP vertritt zahlreiche Betroffene mit vielen tausend vom LKW-Kartell befangenen Lastwagen. Die Klagen der Geschädigten werden vor verschiedenen Gerichten in Deutschland verhandelt. Viele Klagen sind in Stuttgart, am Geschäftssitz von Daimler anhängig gemacht worden. Zahlreiche Klagen wurden auch in München, am Geschäftssitz von MAN erhoben.

Bisher bereits ergangene Urteile sprachen den Betroffenen bis auf eine Ausnahme zwar dem Grunde nach Schadensersatz zu, ließen die Höhe des Schadens indes offen. Zwar ist erfreulich, dass die Gerichte überwiegend von einer Schadensersatzpflicht der Kartellanten ausgehen. Dass die Höhe des möglichen Schadens aber noch offen gelassen wird, ist problematisch. So werden nun zunächst Grundurteile durch die Gerichtsinstanzen geschickt, bevor Jahre später zur Schadenshöhe geurteilt wird. Die Prozesse können so stark in die Länge gezogen werden.
 

Einen anderen Weg scheint das Landgericht München zu prüfen. Es befasste sich in einer mündlichen Verhandlung im November 2018 nun erstmals auch mit der Höhe des Schadens und erwägt im kommenden Jahr ein Urteil, das nicht nur eine Aussage zum Anspruchsgrund, sondern auch zur Schadenshöhe trifft.
 

Dies könnte dann ein erstes wesentliches Signal in der weiteren Handhabung der Schadensersatzprozesse im LKW-Kartell sein und weitere Gerichte dazu ermutigen, sich möglichst frühzeitig auch mit der Höhe der Kartellschäden zu befassen. Die Verfahren ließen sich dadurch erheblich beschleunigen. 

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