Nach Abschluss seiner Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Preisbindungsgebot hat das Bundeskartellamt Leitlinien aufgestellt, mittels derer Unternehmen eine Orientierungshilfe zur sicheren Abstellung dieser Verstöße an die Hand gegeben werden soll. Ziel dieser Ausführungen ist es, anhand von Praxisbeispielen Hintergrund,
Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern. Auch sollen diese Hinweise in Ergänzung der europäischen Vertikalleitlinien die Bewertung, ob ein bestimmtes Verhalten unter das Preisbindungsverbot fällt, erleichtern.
In diesem Newsletter haben wir die wichtigsten Aussagen dieser Leitlinie für Sie zusammengestellt.