Mastercard hat in seinen Netzregelungen, die für alle an dem System beteiligten Banken gelten, festgelegt, dass die Acquirer die Interbankenentgelte des Landes anwenden müssen, in dem der Einzelhändler ansässig ist. Den Einzelhändlern war es somit nicht möglich, von günstigeren Interbankenentgelten in anderen EWR-Staaten zu profitieren.
Am 22.01.2019 verhängte die Europäische Kommission gegen Mastercard eine Geldbuße in Höhe von über € 570 Mio. Insbesondere Einzelhändler, die in der Zeit zwischen Ende April 2003 bis Ende 2015 eine Zahlung mit der Mastercard akzeptiert haben, gelten als vom Mastercard-Kartell betroffen. Ihnen können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Kartellanten zustehen.
János Morlin und Elisa Miethling erläutern hier, was betroffene Händler nun tun können. Der Online-Artikel erschien auf www.unternehmeredition.de.